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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §8 Abs4 Z2 litcRechtssatz
Ob von einer Änderung der wirtschaftlichen Identität der Steuerpflichtigen ausgegangen werden kann, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall zu beurteilen. (Formal) schwächer ausgeprägte Merkmale können durch andere stärker ausgeprägte Merkmale kompensiert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2023150031.J10Im RIS seit
29.07.2025Zuletzt aktualisiert am
25.02.2026