RS Vwgh 2025/6/26 Ro 2024/16/0005

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Veröffentlicht am 26.06.2025
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Index

23/04 Exekutionsordnung

Norm

EO §352c
  1. EO § 352c heute
  2. EO § 352c gültig ab 01.10.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000

Rechtssatz

Gegenstand und Ziel des Verteilungsverfahrens nach § 352c EO ist die Aufteilung des durch die gerichtliche Versteigerung der vormals gemeinschaftlichen Liegenschaft erzielten Erlöses auf die Miteigentümer (vgl. OGH 2.2.2023, 3 Ob 231/22z, mwN).Gegenstand und Ziel des Verteilungsverfahrens nach Paragraph 352 c, EO ist die Aufteilung des durch die gerichtliche Versteigerung der vormals gemeinschaftlichen Liegenschaft erzielten Erlöses auf die Miteigentümer vergleiche OGH 2.2.2023, 3 Ob 231/22z, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024160005.J01

Im RIS seit

29.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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