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23/04 ExekutionsordnungNorm
EO §352cRechtssatz
Gegenstand und Ziel des Verteilungsverfahrens nach § 352c EO ist die Aufteilung des durch die gerichtliche Versteigerung der vormals gemeinschaftlichen Liegenschaft erzielten Erlöses auf die Miteigentümer (vgl. OGH 2.2.2023, 3 Ob 231/22z, mwN).Gegenstand und Ziel des Verteilungsverfahrens nach Paragraph 352 c, EO ist die Aufteilung des durch die gerichtliche Versteigerung der vormals gemeinschaftlichen Liegenschaft erzielten Erlöses auf die Miteigentümer vergleiche OGH 2.2.2023, 3 Ob 231/22z, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024160005.J01Im RIS seit
29.07.2025Zuletzt aktualisiert am
29.07.2025