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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §26 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/15/0133 E 4. September 2014 RS 5Stammrechtssatz
Wird eine Wohnung durch ihren Eigentümer vermietet und hat der Eigentümer nicht die Möglichkeit zur jederzeitigen Benutzung der Wohnung, dann liegt für ihn hinsichtlich dieser Wohnung kein Wohnsitz vor (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. Mai 1990, 89/13/0015).Wird eine Wohnung durch ihren Eigentümer vermietet und hat der Eigentümer nicht die Möglichkeit zur jederzeitigen Benutzung der Wohnung, dann liegt für ihn hinsichtlich dieser Wohnung kein Wohnsitz vor vergleiche das hg. Erkenntnis vom 23. Mai 1990, 89/13/0015).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2021130143.L02Im RIS seit
22.07.2025Zuletzt aktualisiert am
22.07.2025