RS Vwgh 2025/6/25 Ra 2021/13/0143

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Veröffentlicht am 25.06.2025
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/15/0133 E 4. September 2014 RS 5

Stammrechtssatz

Wird eine Wohnung durch ihren Eigentümer vermietet und hat der Eigentümer nicht die Möglichkeit zur jederzeitigen Benutzung der Wohnung, dann liegt für ihn hinsichtlich dieser Wohnung kein Wohnsitz vor (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. Mai 1990, 89/13/0015).Wird eine Wohnung durch ihren Eigentümer vermietet und hat der Eigentümer nicht die Möglichkeit zur jederzeitigen Benutzung der Wohnung, dann liegt für ihn hinsichtlich dieser Wohnung kein Wohnsitz vor vergleiche das hg. Erkenntnis vom 23. Mai 1990, 89/13/0015).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2021130143.L02

Im RIS seit

22.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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