Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1 Z3Rechtssatz
Eine Entscheidung nach § 28 Abs. 7 VwGVG setzt auch voraus, dass die für die Beurteilung der Rechtsfrage im konkreten Fall wesentlichen Tatsachenannahmen dargelegt werden.Eine Entscheidung nach Paragraph 28, Absatz 7, VwGVG setzt auch voraus, dass die für die Beurteilung der Rechtsfrage im konkreten Fall wesentlichen Tatsachenannahmen dargelegt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025200073.L04Im RIS seit
17.07.2025Zuletzt aktualisiert am
17.07.2025