RS Vwgh 2025/6/4 Ra 2024/12/0027

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.06.2025
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/09/0052 E 26. Februar 2020 RS 3

Stammrechtssatz

Konsequenz eines Mehrparteienverfahrens ist, dass nur ein (für alle Parteien gleichlautender) Bescheid zu erlassen und an alle Parteistellung genießende Personen zuzustellen ist (vgl. VwGH 30.6.2010, 2006/12/0112, 0113; VwGH 19.11.1987, 85/06/0136).Konsequenz eines Mehrparteienverfahrens ist, dass nur ein (für alle Parteien gleichlautender) Bescheid zu erlassen und an alle Parteistellung genießende Personen zuzustellen ist vergleiche VwGH 30.6.2010, 2006/12/0112, 0113; VwGH 19.11.1987, 85/06/0136).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024120027.L03

Im RIS seit

08.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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