RS Vwgh 2025/6/4 Ra 2023/12/0100

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Veröffentlicht am 04.06.2025
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Die Remonstrationsmöglichkeit schließt gerade nur für jenen Zeitraum, für den sie offensteht, wegen der Subsidiarität des Feststellungsbescheides vorübergehend den Antrag des Beamten auf Feststellung, ob die Befolgung dieser Weisung zu seinen Dienstpflichten gehört, aus. Wird die Weisung jedoch befolgt, steht die Remonstration (jedenfalls im Regelfall) nicht mehr zur Verfügung (VwGH 23.7.2020, Ra 2019/12/0072). Die Unterlassung ihrer zeitgerechten Erhebung schließt ein Feststellungsbegehren hinsichtlich der Weisung nicht schon grundsätzlich aus (VwGH 20.11.2018, Ro 2018/12/0016).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023120100.L02

Im RIS seit

08.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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