RS Vwgh 2025/6/13 Ra 2025/02/0101

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Veröffentlicht am 13.06.2025
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §118 Abs3
ASchG 1994 §130 Abs5 Z1
BArbSchV §58 Abs3
BArbSchV §7 Abs2 Z4
VStG §5 Abs1
VStG §9

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2024/02/0103 B 19. Juni 2024 RS 1

Stammrechtssatz

Der Arbeitgeber hat im Bereich des Arbeitnehmerschutzes für die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems zu sorgen, wobei dieses Kontrollsystem gerade für den Fall eigenmächtiger Handlungen von Arbeitnehmern gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften Platz zu greifen hat ( VwGH 12.11.2019, Ra 2019/02/0166).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020101.L02

Im RIS seit

08.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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