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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art135 Abs4Rechtssatz
Richterliche Rechtsfortbildung contra legem ist ausgeschlossen. Der Richter ist vielmehr an das geltende Gesetz gebunden. Unabhängig ist er nur von der Verwaltung, nicht aber von der Gesetzgebung (RIS-Justiz RS0008811; VwGH 12.3.2021, Ra 2021/09/0029). Selbst eine behauptete fehlende medizinisch-fachliche Begründetheit der gesetzlichen Schutzvorschriften änderte nichts an deren Verbindlichkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090018.L01Im RIS seit
08.07.2025Zuletzt aktualisiert am
08.07.2025