TE Bvwg Erkenntnis 2020/5/29 I409 2212296-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 29.05.2020
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten