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66/03 Sonstiges SozialversicherungNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung der Behandlung eines Parteiantrags auf Aufhebung von Teilen einer Bestimmung des BundespflegegeldG betreffend den AngehörigenbonusRechtssatz
Der Antrag behauptet die Verfassungswidrigkeit näher bezeichneter Wortfolgen in §21h BPGG, wonach der "Angehörigenbonus", anders als in Fällen der Selbst- oder Weiterversicherung (§21g BPGG), an ein monatliches Höchsteinkommen gebunden ist. Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH (weiter rechtspolitischer Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung sozialer Bedarfslagen und bei der Ausgestaltung der an diese Bedarfslagen anknüpfenden sozialen Maßnahmen) lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungswidrigkeiten als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Parteiantrag, Pflegegeld, VfGH / Ablehnung, RechtspolitikEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:G165.2024Zuletzt aktualisiert am
02.07.2025