RS Vwgh 2025/6/5 Ra 2022/17/0128

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Veröffentlicht am 05.06.2025
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §55
BFA-VG 2014 §9 Abs2
MRK Art8

Rechtssatz

Der Missbrauch des Rechtsinstituts der Ehe durch Eingehen einer Aufenthaltsehe zur missbräuchlichen Erlangung eines Aufenthaltsrechts ist in Österreich fremdenrechtlich verpönt, weshalb in einem solchen Fall ein großes öffentliches Interesse an der Aufenthaltsbeendigung besteht (VwGH 18.1.2024, Ra 2022/21/0012). Das Gewicht der privaten und beruflichen Interessen eines Fremden aufgrund seines bisherigen Aufenthalts und seiner Berufstätigkeit ist daher grundsätzlich als gemindert anzusehen, wenn sich diese auf das Eingehen einer Aufenthaltsehe gründen (VwGH 22.2.2011, 2011/18/0004; VwGH 15.12.2009, 2009/18/0462).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022170128.L03

Im RIS seit

03.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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