Index
19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 2005 §55Rechtssatz
Der Missbrauch des Rechtsinstituts der Ehe durch Eingehen einer Aufenthaltsehe zur missbräuchlichen Erlangung eines Aufenthaltsrechts ist in Österreich fremdenrechtlich verpönt, weshalb in einem solchen Fall ein großes öffentliches Interesse an der Aufenthaltsbeendigung besteht (VwGH 18.1.2024, Ra 2022/21/0012). Das Gewicht der privaten und beruflichen Interessen eines Fremden aufgrund seines bisherigen Aufenthalts und seiner Berufstätigkeit ist daher grundsätzlich als gemindert anzusehen, wenn sich diese auf das Eingehen einer Aufenthaltsehe gründen (VwGH 22.2.2011, 2011/18/0004; VwGH 15.12.2009, 2009/18/0462).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022170128.L03Im RIS seit
03.07.2025Zuletzt aktualisiert am
20.11.2025