RS Vwgh 2025/6/5 Ra 2022/17/0128

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Veröffentlicht am 05.06.2025
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §55
BFA-VG 2014 §9
MRK Art8

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0306 E 15. Juni 1988 RS 1 (hier ohne 'und teilweise bereits getilgte')

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit des Fremden sind nicht nur die in jüngster Zeit vom Fremden begangenen Verstöße gegen die Rechtsordnung heranzuziehen, sondern auch länger zurückliegende und teilweise bereits getilgte Straftaten des Fremden in Erwägungen miteinzubeziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022170128.L01

Im RIS seit

03.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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