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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 2005 §55Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/01/0306 E 15. Juni 1988 RS 1 (hier ohne 'und teilweise bereits getilgte')Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit des Fremden sind nicht nur die in jüngster Zeit vom Fremden begangenen Verstöße gegen die Rechtsordnung heranzuziehen, sondern auch länger zurückliegende und teilweise bereits getilgte Straftaten des Fremden in Erwägungen miteinzubeziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022170128.L01Im RIS seit
03.07.2025Zuletzt aktualisiert am
20.11.2025