Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68 Abs1Rechtssatz
Der Begriff der "Verwaltungsstrafsache" schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen - wie etwa Zurückweisungen eines Rechtsmittels wegen entschiedener Sache -, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein (VwGH 17.9.2024, Ra 2024/02/0189).
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020089.L01Im RIS seit
24.06.2025Zuletzt aktualisiert am
30.06.2025