Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
EMRK Art8Leitsatz
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens betreffend die Rückkehrentscheidung eines Staatsangehörigen der Türkei; unzureichende Interessenabwägung durch mangelnde Auseinandersetzung mit dem Kindeswohl, bei noch anhängigen Verfahren betreffend die Ehefrau und die Kinder des BeschwerdeführersRechtssatz
Das BVwG berücksichtigt nicht, dass über die Anträge auf internationalen Schutz der Ehegattin und der Kinder des Beschwerdeführers noch nicht entschieden wurde. Indem das BVwG von einer negativen Entscheidung über diese Anträge ausgeht, obwohl die zuständige Behörde noch nicht über sie entschieden hat, nimmt es die Beweiswürdigung der zuständigen Behörde vorweg. In Folge setzt sich das BVwG nicht in der von der Rsp geforderten Weise mit den Konsequenzen der Trennung der Familie auf das Familienleben auseinander. Mit seinen Ausführungen hat das BVwG gerade nicht im erforderlichen Ausmaß auf die Beziehung zwischen Vater und Kind Bedacht genommen und insbesondere die Auswirkungen der Entscheidung auf das Kindeswohl nicht berücksichtigt, obwohl sich daraus ergeben könnte, dass eine Trennung nicht iSd Kindeswohls ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Kinder, Rückkehrentscheidung, Privat- und FamilienlebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E4238.2024Zuletzt aktualisiert am
26.06.2025