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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Abweisung eines Antrages auf internationalen Schutz an einen türkischen (kurdischen) Staatsangehörigen; Außerachtlassen des Parteivorbringens, Abgehen vom Akteneinhalt sowie mangelhafte Auseinandersetzung mit der Glaubwürdigkeit der Wahlwerbung für einen AbgeordnetenRechtssatz
Das BVwG stellt zwar fest, dass in der Türkei gegen den Beschwerdeführer ein Strafverfahren wegen Propaganda für eine terroristische Organisation gemäß Art7 Abs2 des türkischen Anti-Terrorismus-Gesetzes anhängig sei; das BVwG befindet es auch für glaubwürdig, dass der Beschwerdeführer eine längere Haftstrafe befürchtet. Die Gefahr einer asylrelevanten Verfolgung verneint das BVwG aber, weil es nicht glaubwürdig sei, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Beschwerdeführer in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Wahlwerbung eines Abgeordneten der HDP eingeleitet worden sei. Dies stützt das BVwG tragend auf die Annahme, dass der Beschwerdeführer im gesamten behördlichen Verfahren nur politische Facebook?Postings erwähnt und den Zusammenhang mit Wahlkampfaktivitäten erst im Beschwerdeverfahren vorgebracht habe.
Diese Begründung des BVwG beruht jedoch auf einer unrichtigen Wiedergabe der Aktenlage, die den vom Gericht gezogenen Schluss nicht zu tragen vermag: Wie sich nämlich eindeutig aus der Niederschrift der Einvernahme des Beschwerdeführers durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ergibt, brachte der Beschwerdeführer bereits im behördlichen Verfahren deutlich vor, dass er Wahlwerbung für einen Abgeordneten betrieben habe und ihm von türkischen Behörden vorgehalten worden sei, dass es verboten sei, für diesen Abgeordneten Wahlwerbung in den Dörfern zu betreiben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, fair trial, StrafrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:E26.2025Zuletzt aktualisiert am
26.06.2025