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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Rechtssatz
Der VwGH vertritt zum Verhältnis des § 34 GehG 1956 zu § 137 BDG 1979 die Ansicht, dass die Feststellung der Arbeitsplatzwertigkeit mit dem besoldungsrechtlichen Streit über die Verwendungszulage nicht ident ist bzw die erstgenannte Frage eine Vorfrage für die Beantwortung der zweiten darstellt, die nach der Judikatur gesondert feststellungsfähig ist (VwGH 28.3.2008, 2007/12/0043; VwGH 10.9.2004, 2003/12/0090).Der VwGH vertritt zum Verhältnis des Paragraph 34, GehG 1956 zu Paragraph 137, BDG 1979 die Ansicht, dass die Feststellung der Arbeitsplatzwertigkeit mit dem besoldungsrechtlichen Streit über die Verwendungszulage nicht ident ist bzw die erstgenannte Frage eine Vorfrage für die Beantwortung der zweiten darstellt, die nach der Judikatur gesondert feststellungsfähig ist (VwGH 28.3.2008, 2007/12/0043; VwGH 10.9.2004, 2003/12/0090).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023120122.L03Im RIS seit
24.06.2025Zuletzt aktualisiert am
30.06.2025