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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28Rechtssatz
Bei einem Gewerbebetrieb kommt es auf das Vorliegen einer "Konkurrenz" oder der Vergleichbarkeit konkurrierender Betriebe nicht an. Es reicht eine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr aus. Eine solche Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist gegeben, wenn jemand nach außen hin erkennbar am Wirtschaftsleben in Form des Güter- oder Leistungsaustausches teilnimmt (vgl. VwGH 3.6.1992, 91/13/0035).Bei einem Gewerbebetrieb kommt es auf das Vorliegen einer "Konkurrenz" oder der Vergleichbarkeit konkurrierender Betriebe nicht an. Es reicht eine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr aus. Eine solche Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist gegeben, wenn jemand nach außen hin erkennbar am Wirtschaftsleben in Form des Güter- oder Leistungsaustausches teilnimmt vergleiche VwGH 3.6.1992, 91/13/0035).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150027.L01Im RIS seit
25.06.2025Zuletzt aktualisiert am
14.07.2025