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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG 1996 §5Rechtssatz
Das (versuchte) Hinwegtäuschen über die finanzielle Leistungsfähigkeit der gewerbeberechtigten Gesellschaft bei der angestrebten Konzessionserweiterung stellt einen Verstoß gegen die im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften iSd § 87 Abs. 1 Z 3 GewO dar (vgl. in Bezug auf den Konnex zum betreffenden Gewerbe allgemein VwGH 18.9.2019, Ra 2019/04/0102).Das (versuchte) Hinwegtäuschen über die finanzielle Leistungsfähigkeit der gewerbeberechtigten Gesellschaft bei der angestrebten Konzessionserweiterung stellt einen Verstoß gegen die im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften iSd Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer 3, GewO dar vergleiche in Bezug auf den Konnex zum betreffenden Gewerbe allgemein VwGH 18.9.2019, Ra 2019/04/0102).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025030011.L03Im RIS seit
24.06.2025Zuletzt aktualisiert am
24.06.2025