Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56Rechtssatz
Ein erfolgreicher Antrag auf Feststellung der Parteistellung in einem mit Bescheid abgeschlossenen Verfahren vermittelt schon aufgrund der Bestimmungen des AVG der betreffenden Partei einen Anspruch auf Zustellung dieses Bescheides bzw. löst eine damit korrespondierende Pflicht der Behörde zur Zustellung des betreffenden Bescheides aus.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025060002.J01Im RIS seit
18.06.2025Zuletzt aktualisiert am
18.06.2025