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32 SteuerrechtNorm
BAO §85Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/15/0007 B 27. April 2017 RS 3Stammrechtssatz
Da § 85 und § 86a BAO und die auf Grund § 86a BAO ergangenen Verordnungen die Einbringung von Anbringen mittels E-Mail nicht vorsehen, kommt einer E-Mail die Eigenschaft einer Eingabe auch dann nicht zu, wenn das Finanzamt ein derartiges Anbringen (zunächst) in Bearbeitung nimmt (vgl. VwGH vom 27. September 2012, 2012/16/0082).Da Paragraph 85 und Paragraph 86 a, BAO und die auf Grund Paragraph 86 a, BAO ergangenen Verordnungen die Einbringung von Anbringen mittels E-Mail nicht vorsehen, kommt einer E-Mail die Eigenschaft einer Eingabe auch dann nicht zu, wenn das Finanzamt ein derartiges Anbringen (zunächst) in Bearbeitung nimmt vergleiche VwGH vom 27. September 2012, 2012/16/0082).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022150052.L03Im RIS seit
16.06.2025Zuletzt aktualisiert am
16.06.2025