TE Lvwg Erkenntnis 2024/12/13 VGW-031/061/12947/2023

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 13.12.2024
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten