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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FSG 1997 §24Rechtssatz
Im vorliegenden Fall ist Sache des angefochtenen Erkenntnisses die Verweigerung der Wiederausfolgung des Führerscheins der Revisionswerberin, also jenes Dokuments, mit dem ihre Lenkberechtigung dokumentiert wurde. Die Lenkberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht, hinsichtlich dessen nach dem Tod der Revisionswerberin keinerlei subjektive Rechte und demnach auch keine Rechtsverletzungsmöglichkeiten mehr bestehen (VwGH 16.9.2008, 2008/11/0077, mwN). Die vorliegende Revision war daher als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024110182.L01Im RIS seit
03.06.2025Zuletzt aktualisiert am
10.06.2025