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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198 Abs2Rechtssatz
Bemessungsgrundlagen bei der Umsatzsteuer sind insbesondere die Höhe der Umsätze und der Vorsteuern des Veranlagungszeitraums (vgl. VwGH 21.6.2023, Ra 2022/15/0087) oder des Voranmeldungszeitraums (§ 21 Abs. 3 UStG 1994).Bemessungsgrundlagen bei der Umsatzsteuer sind insbesondere die Höhe der Umsätze und der Vorsteuern des Veranlagungszeitraums vergleiche VwGH 21.6.2023, Ra 2022/15/0087) oder des Voranmeldungszeitraums (Paragraph 21, Absatz 3, UStG 1994).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025130011.L03Im RIS seit
03.06.2025Zuletzt aktualisiert am
10.06.2025