RS Vwgh 2025/4/28 Ra 2025/13/0011

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Veröffentlicht am 28.04.2025
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2
BAO §183
VwGG §63 Abs1
  1. BAO § 183 heute
  2. BAO § 183 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022
  3. BAO § 183 gültig von 19.04.1980 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/07/0187 E 6. Juli 2023 RS 5

Stammrechtssatz

Nach Aufhebung eines Erkenntnisses eines VwG durch den VwGH ist es den Parteien im fortgesetzten Verfahren vor dem VwG nicht verwehrt, zum Sachverhalt neues Vorbringen zu erstatten, weitere Stellungnahmen abzugeben und auch neue Beweisanträge zu stellen (vgl. VwGH 19.5.1976, 0458/75, oder 27.6.2013, 2012/07/0276, und 2.7.2021, Ra 2019/13/0088).Nach Aufhebung eines Erkenntnisses eines VwG durch den VwGH ist es den Parteien im fortgesetzten Verfahren vor dem VwG nicht verwehrt, zum Sachverhalt neues Vorbringen zu erstatten, weitere Stellungnahmen abzugeben und auch neue Beweisanträge zu stellen vergleiche VwGH 19.5.1976, 0458/75, oder 27.6.2013, 2012/07/0276, und 2.7.2021, Ra 2019/13/0088).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025130011.L02

Im RIS seit

03.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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