RS Vwgh 2025/4/28 Ra 2024/18/0683

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Veröffentlicht am 28.04.2025
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2024/18/0004 E 4. März 2025 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der Rechtsprechung des VwGH ist - unabhängig von der Frage, ob einem Asylwerber in seiner Heimatregion asylrelevante Verfolgung droht - zu prüfen, ob er im (hypothetischen) Fall seiner Rückkehr dorthin gelangen kann, ohne bei oder nach der Einreise in den Herkunftsstaat asylrelevanter Verfolgung ausgesetzt zu sein (vgl. etwa VwGH 4.7.2023, Ra 2023/18/0108; 29.2.2024, Ra 2024/18/0043, mwN).Nach der Rechtsprechung des VwGH ist - unabhängig von der Frage, ob einem Asylwerber in seiner Heimatregion asylrelevante Verfolgung droht - zu prüfen, ob er im (hypothetischen) Fall seiner Rückkehr dorthin gelangen kann, ohne bei oder nach der Einreise in den Herkunftsstaat asylrelevanter Verfolgung ausgesetzt zu sein vergleiche etwa VwGH 4.7.2023, Ra 2023/18/0108; 29.2.2024, Ra 2024/18/0043, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024180683.L01

Im RIS seit

03.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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