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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §47 Abs2aRechtssatz
Neben Schadenersatzansprüchen können auch Rechte aus vertraglichen Vereinbarungen oder das Recht auf ungestörten Besitz, sofern sie in Zusammenhang mit der Verwendung eines Kraftfahrzeuges stehen, ein rechtliches Interesse iSd § 47 Abs. 2a KFG 1967 begründen.Neben Schadenersatzansprüchen können auch Rechte aus vertraglichen Vereinbarungen oder das Recht auf ungestörten Besitz, sofern sie in Zusammenhang mit der Verwendung eines Kraftfahrzeuges stehen, ein rechtliches Interesse iSd Paragraph 47, Absatz 2 a, KFG 1967 begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024110150.L04Im RIS seit
10.06.2025Zuletzt aktualisiert am
10.06.2025