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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die in § 10 Abs. 1 ALSAG aufgezählten (Vor-)Fragen können von der Abgabenbehörde im Verfahren zur Festsetzung des Altlastenbeitrages gemäß § 116 Abs. 1 BAO eigenständig beurteilt werden, solange über diese Fragen nicht von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten (als Hauptfragen) entschieden wurde (vgl. etwa VwGH 17.2.2010, 2009/17/0073).Die in Paragraph 10, Absatz eins, ALSAG aufgezählten (Vor-)Fragen können von der Abgabenbehörde im Verfahren zur Festsetzung des Altlastenbeitrages gemäß Paragraph 116, Absatz eins, BAO eigenständig beurteilt werden, solange über diese Fragen nicht von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten (als Hauptfragen) entschieden wurde vergleiche etwa VwGH 17.2.2010, 2009/17/0073).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023130024.L01Im RIS seit
03.06.2025Zuletzt aktualisiert am
10.06.2025