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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §35Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/02/0060 E 19. Juli 2013 RS 2Stammrechtssatz
Eine durch Berauschung bewirkte Herabsetzung der Zurechnungsfähigkeit wäre nur dann mildernd, wenn etwa der Täter nicht wusste, dass er ein berauschendes Mittel zu sich nimmt, wenn er die Folgen des Konsums solcher Mittel noch nicht kannte oder wenn er das berauschende Mittel aus allgemein begreiflichen Gründen, wie etwa wegen des Todes eines Angehörigen, zu sich nahm (vgl. Urteil OGH 30. März 1989, 13 Os 21/89).Eine durch Berauschung bewirkte Herabsetzung der Zurechnungsfähigkeit wäre nur dann mildernd, wenn etwa der Täter nicht wusste, dass er ein berauschendes Mittel zu sich nimmt, wenn er die Folgen des Konsums solcher Mittel noch nicht kannte oder wenn er das berauschende Mittel aus allgemein begreiflichen Gründen, wie etwa wegen des Todes eines Angehörigen, zu sich nahm vergleiche Urteil OGH 30. März 1989, 13 Os 21/89).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde UmständeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020027.L03Im RIS seit
03.06.2025Zuletzt aktualisiert am
10.06.2025