RS Vwgh 2025/5/7 Ra 2023/02/0231

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Veröffentlicht am 07.05.2025
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Das VwG ist gehalten, die ihm offen erscheinenden Aspekte der fachärztlichen Stellungnahme durch Nachfrage bei deren Ausstellerin zu klären oder erforderlichenfalls ein Sachverständigengutachten einzuholen (VwGH 29.1.2018, Ra 2017/04/0094 bis 0096). Das VwG darf in einer solchen Konstellation die medizinisch zu beantwortende Frage der Zurechnungsfähigkeit nicht ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens verneinen.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023020231.L02

Im RIS seit

03.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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