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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37Rechtssatz
Das VwG ist gehalten, die ihm offen erscheinenden Aspekte der fachärztlichen Stellungnahme durch Nachfrage bei deren Ausstellerin zu klären oder erforderlichenfalls ein Sachverständigengutachten einzuholen (VwGH 29.1.2018, Ra 2017/04/0094 bis 0096). Das VwG darf in einer solchen Konstellation die medizinisch zu beantwortende Frage der Zurechnungsfähigkeit nicht ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens verneinen.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023020231.L02Im RIS seit
03.06.2025Zuletzt aktualisiert am
10.06.2025