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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
PMG 2011Rechtssatz
Jeder Unternehmer innerhalb der Vertriebskette, die an das Inverkehrbringen anknüpft, kann für eine Übertretung des PMG 2011 in Anspruch genommen werden. Dies selbst dann, wenn die Sorgfaltspflichtverletzung auf eine vorgelagerte Vertriebsstufe (etwa die des Importeurs) zurückzuführen ist. Um die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften darzustellen, reicht der pauschale Hinweis auf eine Kontrolle der Kennzeichnung und äußere Kontrolle des Produktes durch einen (Zwischen-)Händler nicht aus (VwGH 19.4.2023, Ro 2022/07/0001; VwGH 5.6.2023, Ra 2022/07/0047; VwGH 6.6.2023, Ra 2022/07/0059). Reicht aber der Hinweis auf eine bloße Kontrolle der Kennzeichnung und äußere Kontrolle des Produktes für die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems nicht aus, erweisen sich allein diese Kontrollmaßnahmen auch in jenen Fällen für die Hintanhaltung einer verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit als nicht ausreichend, wenn sie von der Geschäftsführung einer juristischen Person selbst durchgeführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023070173.L01Im RIS seit
03.06.2025Zuletzt aktualisiert am
10.06.2025