RS OGH 2025/4/29 2Ob33/25d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.2025
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten