TE Lvwg Erkenntnis 2024/11/21 VGW-031/021/1420/2024

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 21.11.2024
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten