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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art137 / sonstige KlagenLeitsatz
Zurückweisung einer Klage gegen die Pensionsversicherungsanstalt auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitspension, Ausgleichszulage sowie von Pflegegeld mangels Zuständigkeit des VfGHRechtssatz
Die vorliegende Klage ist gegen die Pensionsversicherungsanstalt (Landesstelle Wien) gerichtet. Bei der Pensionsversicherungsanstalt, einem Träger der Sozialversicherung, handelt es sich um keine der in Art137 B?VG genannten passivlegitimierten Gebietskörperschaften und auch eine Zurechnung oder Umdeutung der beklagten Partei iSd Rsp des VfGH kommt nicht in Betracht. Die vorliegende Klage nach Art137 B?VG erweist sich somit mangels Passivlegitimation der beklagten Partei als unzulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klagen, VfGH / Zuständigkeit, Pensionsrecht, Pflegegeld, AusgleichszulageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:A2.2025Zuletzt aktualisiert am
05.06.2025