RS Vwgh 2025/4/24 Ra 2024/09/0079

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Veröffentlicht am 24.04.2025
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Index

19/05 Menschenrechte
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1998
MRK Art6 Abs1

Rechtssatz

Bei einem Disziplinarverfahren nach dem ÄrzteG 1998 handelt es sich nicht um einen Strafprozess, sondern um ein Verfahren über ein "civil right" im Sinn des Art. 6 Abs. 1 MRK (VwGH 15.7.2015, Ro 2014/09/0064).Bei einem Disziplinarverfahren nach dem ÄrzteG 1998 handelt es sich nicht um einen Strafprozess, sondern um ein Verfahren über ein "civil right" im Sinn des Artikel 6, Absatz eins, MRK (VwGH 15.7.2015, Ro 2014/09/0064).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024090079.L01

Im RIS seit

03.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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