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L93 BauwesenNorm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die Feststellung des rechtmäßigen Bestands eines – den Mindestabstand zur Nachbargrundgrenze unterschreitenden – Wohnhauses samt GarageRechtssatz
Spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen sind zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragen, insbesondere der Frage, ob das LVwG Oö die Feststellung des rechtmäßigen Bestandes des Wohnhauses samt Garage auf dem Grundstück Nr 554/3, KG Holzheim, rechtsrichtig getroffen hat, nicht anzustellen.
Soweit die Beschwerde insofern verfassungsrechtliche Fragen berührt, als die Rechtswidrigkeit des §49a Oö BauO 1994, behauptet wird, lässt ihr Vorbringen vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH zur rechtlichen Sanierung von Schwarzbauten die behauptete Rechtsverletzung, die Verletzung in einem anderen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht oder die Verletzung in einem sonstigen Recht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, Baurecht, Nachbarrechte, SchwarzbautenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:E3609.2024Zuletzt aktualisiert am
26.05.2025