TE Bvwg Erkenntnis 2025/5/1 I416 2303085-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 01.05.2025
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten