TE Bvwg Erkenntnis 2025/5/2 I422 2311472-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 02.05.2025
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten