RS Vwgh 2025/4/15 Ra 2025/15/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.2025
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Durch die Übernahme der das angefochtene Erkenntnis enthaltenden Sendung durch Angestellte des Parteienvertreters gilt dieses der revisionswerbenden Partei gegenüber als zugestellt. Auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Zukommens der Sendung an die revisionswerbende Partei kommt es nicht mehr an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025150008.L03

Im RIS seit

23.05.2025

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten