RS Vwgh 2025/4/15 Ra 2025/15/0008

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Veröffentlicht am 15.04.2025
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Zustellung an die in § 13 Abs 4 ZustG genannten Angestellten des Parteienvertreters ist zulässig und wirksam, unabhängig davon, ob sich der Parteienvertreter selbst an der Abgabestelle aufhält (vgl. VwGH 21.10.1986, 86/07/0135).Eine Zustellung an die in Paragraph 13, Absatz 4, ZustG genannten Angestellten des Parteienvertreters ist zulässig und wirksam, unabhängig davon, ob sich der Parteienvertreter selbst an der Abgabestelle aufhält vergleiche VwGH 21.10.1986, 86/07/0135).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025150008.L06

Im RIS seit

23.05.2025

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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