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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §13 Abs4Rechtssatz
Eine Zustellung an die in § 13 Abs 4 ZustG genannten Angestellten des Parteienvertreters ist zulässig und wirksam, unabhängig davon, ob sich der Parteienvertreter selbst an der Abgabestelle aufhält (vgl. VwGH 21.10.1986, 86/07/0135).Eine Zustellung an die in Paragraph 13, Absatz 4, ZustG genannten Angestellten des Parteienvertreters ist zulässig und wirksam, unabhängig davon, ob sich der Parteienvertreter selbst an der Abgabestelle aufhält vergleiche VwGH 21.10.1986, 86/07/0135).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025150008.L06Im RIS seit
23.05.2025Zuletzt aktualisiert am
23.05.2025