RS Vfgh 2023/12/7 V76/2023 ua (V76-77/2023-15 ua)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.2023
beobachten
merken
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten