Index
L80 RaumordnungNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3, Art139 Abs1bLeitsatz
Ablehnung der Behandlung eines Individualantrages auf Aufhebung eines Flächenwidmungsplans der Gemeinde KössenRechtssatz
Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH (zum Erfordernis ausreichender Grundlagenforschung im Verfahren der Verordnungserlassung, zum planerischen Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers) lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Kössen vom 18.12.2014, soweit er sich auf ein konkretes Grundstück bezieht, als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Flächenwidmungsplan, Grundlagenforschung, Verordnungserlassung, Planungsakte Verfahren, VfGH / Individualantrag, VfGH / AblehnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:V24.2024Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025