TE Bvwg Beschluss 2025/4/30 I421 2310368-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 30.04.2025
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten