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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs2Rechtssatz
Der Umstand, dass der Revisionswerber promovierter Jurist sei, befreit nicht von der Verpflichtung, Revisionen durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) abzufassen und einzubringen (§ 24 Abs. 2 VwGG; vgl. z.B. VwGH 26.4.2016, Ra 2016/03/0032, zu einer promovierten Juristin, deren Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft erloschen ist).Der Umstand, dass der Revisionswerber promovierter Jurist sei, befreit nicht von der Verpflichtung, Revisionen durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) abzufassen und einzubringen (Paragraph 24, Absatz 2, VwGG; vergleiche z.B. VwGH 26.4.2016, Ra 2016/03/0032, zu einer promovierten Juristin, deren Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft erloschen ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025130001.L01Im RIS seit
19.05.2025Zuletzt aktualisiert am
19.05.2025