RS Vwgh 2025/4/23 Ra 2024/12/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.2025
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/12/0007 B 3. Juli 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Dem Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission kommt die Stellung eines Beweismittels zu. Dass das Gericht dann, selbst wenn es sich ausschließlich auf die auch der Bundes-Gleichbehandlungskommission vorliegenden Beweismittel stützt, von deren Beurteilung nicht abweichen dürfe, ergibt sich daraus nicht. Die Behörde bzw. das VwG haben sich bei der Beurteilung der Eignung der Bewerber vielmehr mit den Argumenten des Gutachtens der Bundes-Gleichbehandlungskommission inhaltlich auseinanderzusetzen und gegebenenfalls nachvollziehbar darzulegen, weshalb sie den Argumenten der Bundes-Gleichbehandlungskommission nicht folgen (vgl. VwGH 9.9.2016, 2013/12/0247; 4.9.2014, 2010/12/0212).Dem Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission kommt die Stellung eines Beweismittels zu. Dass das Gericht dann, selbst wenn es sich ausschließlich auf die auch der Bundes-Gleichbehandlungskommission vorliegenden Beweismittel stützt, von deren Beurteilung nicht abweichen dürfe, ergibt sich daraus nicht. Die Behörde bzw. das VwG haben sich bei der Beurteilung der Eignung der Bewerber vielmehr mit den Argumenten des Gutachtens der Bundes-Gleichbehandlungskommission inhaltlich auseinanderzusetzen und gegebenenfalls nachvollziehbar darzulegen, weshalb sie den Argumenten der Bundes-Gleichbehandlungskommission nicht folgen vergleiche VwGH 9.9.2016, 2013/12/0247; 4.9.2014, 2010/12/0212).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Sachverständigengutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024120097.L03

Im RIS seit

19.05.2025

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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