RS Vwgh 2025/4/24 Ra 2025/02/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2025
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §99b
StVO 1960 §99c
  1. StVO 1960 § 99b heute
  2. StVO 1960 § 99b gültig ab 01.10.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2026
  3. StVO 1960 § 99b gültig von 01.03.2024 bis 30.09.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2023
  1. StVO 1960 § 99c heute
  2. StVO 1960 § 99c gültig ab 01.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2023

Rechtssatz

Da das die Beschlagnahme betreffende Erkenntnis, mit dem der Beschlagnahmebescheid bestätigt wurde, aufgrund des mit Erkenntnis des VwG vom 11. Februar 2025 rechtskräftig verfügten Verfalls gemäß § 99c StVO mit Zustellung am 12. Februar 2025 keine normative Wirkung mehr entfaltet, bestand bereits bei Revisionserhebung am 25. März 2025 kein rechtliches Interesse an einer Sachentscheidung über das angefochtene Erkenntnis. Die Rechtsstellung des Revisionswerbers würde sich bei Aufhebung der Beschlagnahme aufgrund des bereits rechtskräftig ausgesprochenen Verfalls nicht verbessern (VwGH 12.4.2018, Ra 2017/17/0839).Da das die Beschlagnahme betreffende Erkenntnis, mit dem der Beschlagnahmebescheid bestätigt wurde, aufgrund des mit Erkenntnis des VwG vom 11. Februar 2025 rechtskräftig verfügten Verfalls gemäß Paragraph 99 c, StVO mit Zustellung am 12. Februar 2025 keine normative Wirkung mehr entfaltet, bestand bereits bei Revisionserhebung am 25. März 2025 kein rechtliches Interesse an einer Sachentscheidung über das angefochtene Erkenntnis. Die Rechtsstellung des Revisionswerbers würde sich bei Aufhebung der Beschlagnahme aufgrund des bereits rechtskräftig ausgesprochenen Verfalls nicht verbessern (VwGH 12.4.2018, Ra 2017/17/0839).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020060.L02

Im RIS seit

19.05.2025

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten