TE Lvwg Erkenntnis 2016/4/13 LVwG 30.20-414/2016

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 13.04.2016
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten