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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56Rechtssatz
In einer Konstellation, in der eine waffenrechtliche Bewilligung durch das Erkenntnis eines VwG erteilt und zu deren Beurkundung ein Waffenpass von der Behörde ausgestellt wird, kann der Ausstellung des Waffenpasses keine eigenständige Bescheidqualität und damit Rechtskraftfähigkeit zukommen (vgl. demgegenüber zur Ausstellung eines Waffenpasses als Erlassung eines Bescheides im Fall der Erteilung der Bewilligung durch die Behörde VwGH 31.1.2017, Ra 2015/03/0066, Rn. 15, mwN).In einer Konstellation, in der eine waffenrechtliche Bewilligung durch das Erkenntnis eines VwG erteilt und zu deren Beurkundung ein Waffenpass von der Behörde ausgestellt wird, kann der Ausstellung des Waffenpasses keine eigenständige Bescheidqualität und damit Rechtskraftfähigkeit zukommen vergleiche demgegenüber zur Ausstellung eines Waffenpasses als Erlassung eines Bescheides im Fall der Erteilung der Bewilligung durch die Behörde VwGH 31.1.2017, Ra 2015/03/0066, Rn. 15, mwN).
Schlagworte
Bescheidcharakter BescheidbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024030065.L03Im RIS seit
14.05.2025Zuletzt aktualisiert am
14.05.2025