TE Bvwg Beschluss 2024/2/20 W116 2264860-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 20.02.2024
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten