TE Lvwg Erkenntnis 2025/4/3 E G07/10/2025.002/012

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 03.04.2025
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten