RS OGH 2025/7/22 34R210/23v; 34R35/25

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Veröffentlicht am 28.11.2023
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Rechtssatz

Bei einer Besitzstörungsklage gegen einen Mitbesitzer ist ausschließlich zu erörtern, ob dieser dem Kläger durch die Störung in der bisherigen Gebrauchsart den Besitz an der gemeinschaftlichen Sache gänzlich oder teilweise entzieht (bzw eine sonstige wesentliche Störung der Gebrauchsordnung vorliegt).

Entscheidungstexte

  • 34 R 210/23v
    Entscheidungstext LG für ZRS Wien Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 28.11.2023 34 R 210/23v
  • 34 R 35/25
    Entscheidungstext LG für ZRS Wien Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 22.07.2025 34 R 35/25

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2023:RWZ0000240

Im RIS seit

25.04.2025

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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