Norm
ABGB §339Rechtssatz
Bei einer Besitzstörungsklage gegen einen Mitbesitzer ist ausschließlich zu erörtern, ob dieser dem Kläger durch die Störung in der bisherigen Gebrauchsart den Besitz an der gemeinschaftlichen Sache gänzlich oder teilweise entzieht (bzw eine sonstige wesentliche Störung der Gebrauchsordnung vorliegt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2023:RWZ0000240Im RIS seit
25.04.2025Zuletzt aktualisiert am
11.08.2025